NUTZUNGSBEDINGUNGEN

Beitragsordnung der TSG Öhringen


I. Der Vereinsbetrag bzw. dessen Änderung kann ausschließlich durch die stimmberechtigten Mitglieder auf der Jahreshauptversammlung beschlossen werden. Eine mögliche Änderung tritt dann jeweils zum 1.1 des folgenden Jahres in Kraft. 

II. Der Einzug des Mitgliederbeitrags erfolgt (ab 1.2.2014) durch das SEPA-Lastschriftmandat im ersten Quartal eines jeden Jahres. Bei einem späteren Eintritt wird der Beitrag sofort zur Zahlung fällig, wobei die Beitragspflicht mit dem Vierteljahr beginnt, in dem das neue Mitglied die Angebote der TSG Öhringen erstmals in Anspruch genommen hat.

III. Die Mitglieder, deren Mitgliedsbeitrag nicht durch das SEPA-Lastschriftmandat erhoben wird, müssen diesen spätestens 1.März eines jeden Jahres auf das Konto der TSG Öhringen überweisen. Bei einem späteren Eintritt wird der Beitrag sofort zur Zahlung fällig. Nimmt ein Mitglied nicht am SEPA-Lastschriftmandat teil, so wird als Kostenausgleich ein zusätzliches Entgelt von 5 Euro erhoben. 

IV. Kosten, die durch Rückbelastungen und Erinnerungen entstehen, werden zzgl. einer Bearbeitungsgebühr des Vereines von 3 Euro an das Mitglied weiterberechnet. 

V. In dem Mitgliedsbeitrag ist die Sportversicherung des Württembergischen Landessportbundes (WLSB) enthalten. 

VI. Abteilungen können zur Deckung Mehrausgaben auf Beschluss der Abteilungsversammlung Zusatzbeiträge, Aufnahmegebühren und Umlagen erheben. Sie sind Mitgliedern bei Eintritt in die Abteilung bekannt zu geben.

VII. Für zusätzliche Sportangebote (Sportkurse, Rehabilitationsprogramme) gelten gesonderte Gebühren. 

VIII. Auf Grund eines schriftlichen Antrags an die TSG Öhringen wird 

A. Der Beitrag ermäßigt

1. Bei Schülern, Auszubildenden und Studenten über 18 Jahre, sofern das Mitglied das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

2. Bei Rentnern/Frührentnern

3. Bei Schwebeschädigten und Behinderten

4. Bei Sozialfällen

5. Bei FSJlern und Bundesfreiwilligendienstlern

B. Vom Beitrag freigestellt

1. Ehrenpräsident

2. Ehrenmitglieder

Der Antrag für das folgende Jahr muss bis 31.12. des alten Jahres gestellt sein und folgende Angaben beinhalten:

1. Name und vollständige Anschrift des Mitglieds

2. Grund

3. Angabe des Jahres, für das der Beitrag ermäßigt werden soll.

Liegt dieser Nachweis zu diesem Zeitpunkt nicht vor, wird bei der nächsten Erhebung der volle Beitrag erhoben.

IX. Auf Grund eines schriftlichen Antrags können in besonderen Fällen vom Präsidium Beiträge erlassen, ermäßigt oder Teilzahlungen bewilligt werden.

X. Der Vereinsaustritt ist nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich. Die schriftliche Kündigung muss spätestens bis zum 30. September eines Kalenderjahres eines jeden Jahres auf der Geschäftsstelle vorliegen.

XI. Jede Änderung der persönlichen Daten und der Bankverbindung sind umgehend dem Verein mitzuteilen.

XII. Die Beitragskonten der TSG Öhringen sind:

Volksbank Hohenlohe, IBAN: DE44620918000102518009, BIC: GENODES1VHL

Sparkasse Hohenlohe, IBAN: DE71622515500000004484, BIC: SOLADES1KUN

XIII. Unsere jährliche Vereinsbeiträge:                                                                        ab 01.01.2023

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre                                                                                  62,- €/Jahr

Studenten und Auszubildende bis 27 Jahre                                                                        62,- €/Jahr

Studenten/Azubi Light Tarif bis 27 Jahre, Bildungsstätte >50 km von Öhringen                 31,- €/Jahr

Erwachsene                                                                                                                    105,- €/Jahr

Ehepaare                                                                                                                        154,- €/Jahr

Familien                                                                                                                          171,- €/Jahr

Behinderte                                                                                                                        55,- €/Jahr

Behinderte-Ehepaare                                                                                                        78,- €/Jahr

Senioren ab 65 Jahre/Passivmitglied (auf Antrag)                                                               73,- €/Jahr

Senioren Ehepaar ab 65 (auf Antrag)                                                                              118,- €/Jahr

Soziale Härtefälle (auf Antrag)                                                                                        halber Beitrag

 

Die Beitragsordnung wurde am 21.11.2013 vom Vereinsrat verabschiedet.

Die Beitragsordnung tritt ab sofort in Kraft.



Datenschutzordnung der TSG Öhringen 1848 e. V. 


Präambel

Die TSG Öhringen 1848 e.V. verarbeitet in vielfacher Weise automatisiert personenbezogene Daten (z.B. im Rahmen der Vereinsverwaltung, der Organisation des Sportbetriebs, der Öffentlichkeitsarbeit des Vereins). Um die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes zu erfüllen, Datenschutzverstöße zu vermeiden und einen einheitlichen Umgang mit personenbezogenen Daten innerhalb des Vereins zu gewährleisten, gibt sich der Verein die nachfolgende Datenschutzverordnung.

§ 1 Allgemeines

Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten u.a. von Mitgliedern, Teilnehmerinnen und Teilnehmern am Sport- und Kursbetrieb und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Bei jeglicher Art von Datenverarbeitung ist dabei die EU-Datenschutz-Grundverordnung, das Bundesdatenschutzgesetz und diese Datenschutzordnung zu beachten. 

§ 2 Zuständige Stelle

Verantwortliche Stelle für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne des Art. 13 Abs. 1 lit.a DSVGO ist die TSG Öhringen 1848 e.V. – vertreten durch die Vorstandsmitglieder: Pfaffenmühlweg 44, 74613 Öhringen, Tel. 07941-8411, Email: datenschutz@tsg-oehringen.de

§ 3 Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

3.1. Grundsatz

Persönliche Daten werden nur verarbeitet, soweit dies zur Erfüllung des satzungsgemäßen Zwecks der TSG Öhringen 1848 e.V. erforderlich ist, zur Wahrung berechtigter Interessen des Vereins, oder wenn das Mitglied eine gesonderte Einwilligung zur Datenverarbeitung gegeben hat. 

3.2. Zweck

Zum Zwecke der Mitgliederverwaltung:

Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Abteilung(ein), Kennzeichnung ob aktives oder passives Mitglied, Funktionen, (ergänzend Tel./Mobil/Mail). Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO

Zum Zwecke der Beitragsverwaltung:

Name, Vorname, Abteilung, Bankverbindung, Angabe des zahlungspflichtigen, Angabe zu einem abweichenden Kontoinhaber. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO

Zum Zwecke der Lohnabrechnung:

Name, Vorname, Adresse, Nationalität, Religion, Krankenkasse, Sozialversicherungsnummer, Bankverbindung, höchster Schulabschluss. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO

Zum Zwecke des Spiel- und Wettkampfbetriebs:

Name, Vorname, Passnummer, Passbild, Nationalität, Geburtsdatum, Anschrift, Geschlecht.

Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit b DSGVO

Zum Zwecke des Lehrwesens/von Ausbildungen:

Name, Vorname, Anschrift, tel./Mobil/Mail, Sportart, Nationalität. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO

Zum Zwecke der Außendarstellung der TSG Öhringen 1848 e.V.:

Fotos, Spielergebnisse und weitere Vereinsinformationen werden auf der Vereinshomepage www.tsg-oehringen.de, der Facebookseite des Vereins sowie der Abteilungen und auf der Instagramseite der TSG Öhringen veröffentlicht. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. lit. f DSGVO

§ 4 Verwendung und Herausgabe von personenbezogenen Daten

4.1. zur Aufgabenerfüllung

Vorstandsmitglieder und diejenigen Vereinsmitglieder, die im Verein eine besondere Funktion oder Einzelaufgabe ausüben, welche die Kenntnis bestimmter personenbezogener Daten erfordert, erhalten entsprechende Daten, soweit und solange diese zur satzungsgemäßen Funktion- und Aufgabenerledigung erforderlich sind. Beim Umfang der dabei verwendeten personenbezogenen Daten ist das Gebot der Sparsamkeit zu beachten.

4.2. an Mitgliedern

Personenbezogene Daten von Mitgliedern dürfen an andere Vereinsmitglieder nur herausgegeben werden, wenn die Einwilligung der betroffenen Person vorliegt. Die Nutzung von Teilnehmerlisten, in die sich die Teilnehmer von Versammlungen und anderen Veranstaltungen zum Beispiel zum Nachweis der Anwesenheit eintragen, gilt nicht als eine solche Herausgabe.

Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es eine Mitgliederliste zur Wahrnehmung satzungsgemäßer oder gesetzlicher Rechte benötigt (z.B. um die Einberufung einer Mitgliederversammlung im Rahmen des Minderheitenbegehrens zu beantragen), stellt der Vorstand eine Kopie der Mitgliederliste mit Vornamen, Nachnamen und Anschrift als Ausdruck oder als Datei zur Verfügung. Das Mitglied, welches das Minderheitenbegehren initiiert, hat vorher eine Versicherung abzugeben, dass diese Daten ausschließlich für diesen Zweck verwendet und nach der Verwendung vernichtet werden. 

4.3 an Dritte

Als Mitglied des Württembergischen Landessportbundes e.V. ist die TSG Öhringen 1848 e.V. verpflichtet, seine Mitglieder an den Verband zu melden. Übermittelt werden dabei Abteilung(en), Geburtsdatum/Jahrgang, Kennzeichen ob aktiv oder passiv.

Je nach Abteilung werden zur Abwicklung des Spiel- und Wettkampfbetriebs Daten an die zuständigen Landesverbände gemeldet.

Im Rahmen der Abwicklung von Schadensfällen werden Daten zur Person an das ARAG-Versicherungsbüro, im Hause des SpOrt in Stuttgart, übermittelt.

Im Rahmen der Mitgliederverwaltung des Hauptvereins werden personenbezogenen Daten unserer Mitglieder auf einem Datensystem der pro-WINNER GmbH, Fritz-Walter-Weg 19, 70372 Stuttgart gespeichert, die Mitgliederverwaltung des Sportparks 18-90 erfolgt über das System der sysTeam GmbH, Martin-Schmeißer-Weg 14, 44227 Dortmund.

Im Rahmen von Ehrungen seitens des WLSB, der Mitgliedsverbände und der Stadt Öhringen werden Namen, Adresse sowie Angabe zu ehrenamtlichen Tätigkeiten und der Dauer übermittelt. 

4.4. Datenübergabe

Ausscheidende Funktionsträger des Vereins sind verpflichtet, ausnahmslos alle relevanten Unterlagen und Datenträger in Papier- und Digitalform an den Nachfolger oder ein Vorstandsmitglied zu übergeben und verbleibende Daten unwiderruflich zu löschen. 

§ 5 Bilder

Bei der Veröffentlichung von Bildern sind die Vorgaben des Kunsturhebergesetztes (KUG) einzuhalten. Gegebenenfalls sind Einwilligungserklärungen einzuholen. 

§ 6 Internetauftritt

Der Verein unterhält unter www.tsg-oehringen.de einen zentralen Internetauftritt für den Gesamtverein und den Abteilungen. Die autorisierten Administratoren sind bei ihren Veröffentlichungen für die Einhaltung der Datenschutzvorschriften verantwortlich.

Abteilungen, Gruppen und Mannschaften bedürfen für die Einrichtung eigener Internetauftritte (z.B. Homepage, Facebook, Twitter…) die Genehmigung der Vorstandschaft. Den Vorstandsmitgliedern ist ein Verantwortlicher für den Auftritt und die Einhaltung der Datenschutzvorschriften zu benennen. 

§ 7 Auskunft, Änderung, Löschung der Daten

Nach geltendem Recht können die Mitglieder bei der Vorstandschaft der TSG Öhringen 1848 e.V. schriftlich nachfragen, ob und welche personenbezogenen Daten zu welchen Zwecken über sie gespeichert sind. Hier sind sie auch ggf. die Berichtigung, die Einschränkung der Verarbeitung oder die Löschung beantragen. Eine entsprechende Mitteilung hierzu wird schriftlich erteilt. 

Die für die Mitgliederverwaltung notwendigen Daten werden 10 Jahre nach Beendigung der Vereinsmitgliedschaft gelöscht. 

Die für die Lohnabrechnung der im Verein beschäftigten Personen notwendigen Daten werden nach 10 Jahren gelöscht. 

Die für die Beitragsverwaltung notwendigen Daten werden nach 10 Jahren gelöscht. 

Beruht die Datenverarbeitung auf einer Einwilligung, werden im Falle des Widerrufs die Daten unverzüglich gelöscht. 

Die zentrale Aufsichts- und Beschwerdebehörde für alle Datenschutzfragen in Baden-Württemberg ist der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Postfach 102932, 70025 Stuttgart, Tel 0711/61554-10, poststelle@lfdi.bwl.de

§ 8 Vertraulichkeit 

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Verein (Vorstandsmitglieder, Abteilungs- und Jugendleiter, Übungsleiter und Angestellte) die Umgang mit personenbezogenen Daten haben, verpflichten sich zu einem vertraulichen Umgang mit diesen Daten. Im Rahmen ihrer Tätigkeit erhaltene Daten, dürfen für diesen Zweck genutzt, jedoch nicht anderweitig weiterverarbeitet werden. 

§ 9 Kommunikation

Beim Versand von Emails an eine Vielzahl von Personen, die nicht in einem ständigen Kontakt per Email untereinander stehen und/oder deren private E-Mail-Accounts verwendet werden, sind die Emailadressen generell als „bcc“ zu versenden.

§ 10 Datensicherheit

Alle im Verein mit der Verarbeitung oder Nutzung von personenbezogenen Daten betrauten Personen haben diese durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor dem Zugriff Dritter oder Verlust zu schützen. Dazu zählen ein geeigneter Virenschutz, Verwendung von Passwörtern und Datensicherung. Zum Datentransport sind verschlüsselte USB-Sticks zu verwenden.

§ 11 Datenschutzverletzung

Datenschutzverletzungen entstehen zum Beispiel durch:

-       Virenbefall

-       Hacking

-       Datenverlust ohne Wiederherstellbarkeit

-       Verlust oder Diebstahl von Datenträgern

-       Versehentliche Datenübermittlung an Unbefugte

Bei Verdacht einer möglicherweise vorliegenden Datenschutzverletzung sind die Vorstandsmitglieder unverzüglich über Art und Umfang der Datenschutzverletzung zu informieren. Dabei spielt es keine Rolle, welche personenbezogenen Daten betroffen sind oder warum es zu der Datenpanne gekommen ist. Die Vorstandsmitglieder prüfen, ob es sich um einen meldepflichtigen Datenschutzvorfall handelt.

§ 12 Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und diese Ordnung

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Funktionäre des Vereins dürfen nur im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnisse Daten verarbeiten. Eine eigenmächtige Datenerhebung, -nutzung oder -weitergabe ist untersagt.

Verstöße gegen allgemeine datenschutzrechtliche Vorgaben und insbesondere gegen diese Datenschutzordnung können gemäß den Sanktionsmitteln, wie sie in der Satzung vorgesehen sind, geahndet werden. 

§ 13 Inkrafttreten

Diese Datenschutzordnung wurde durch den Vereinsrat am beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.