NUTZUNGSBEDINGUNGEN

Beitragsordnung der TSG Öhringen


I.       Der Vereinsbetrag bzw. dessen Änderung kann ausschließlich durch die stimmberechtigten Mitglieder auf der Jahreshauptversammlung beschlossen werden. Eine mögliche Änderung tritt dann jeweils zum 1.1 des folgenden Jahres in Kraft.

 

II.       Der Einzug des Mitgliederbeitrags erfolgt (ab 1.2.2014) durch das SEPA-Lastschriftmandat im ersten Quartal eines jeden Jahres. Bei einem späteren Eintritt wird der Beitrag sofort zur Zahlung fällig, wobei die Beitragspflicht mit dem Vierteljahr beginnt, in dem das neue Mitglied die Angebote der TSG Öhringen erstmals in Anspruch genommen hat.

 

III.       Die Mitglieder, deren Mitgliedsbeitrag nicht durch das SEPA-Lastschriftmandat erhoben wird, müssen diesen spätestens 1.März eines jeden Jahres auf das Konto der TSG Öhringen überweisen. Bei einem späteren Eintritt wird der Beitrag sofort zur Zahlung fällig. Nimmt ein Mitglied nicht am SEPA-Lastschriftmandat teil, so wird als Kostenausgleich ein zusätzliches Entgelt von 5 Euro erhoben.

 

IV.       Kosten, die durch Rückbelastungen und Erinnerungen entstehen, werden zzgl. einer Bearbeitungsgebühr des Vereines von 3 Euro an das Mitglied weiterberechnet.

 

V.       In dem Mitgliedsbeitrag ist die Sportversicherung des Württembergischen Landessportbundes (WLSB) enthalten.

 

VI.       Abteilungen können zur Deckung Mehrausgaben auf Beschluss der Abteilungsversammlung Zusatzbeiträge, Aufnahmegebühren und Umlagen erheben. Sie sind Mitgliedern bei Eintritt in die Abteilung bekannt zu geben.

 

VII.       Für zusätzliche Sportangebote (Sportkurse, Rehabilitationsprogramme) gelten gesonderte Gebühren.

 

VIII.       Auf Grund eines schriftlichen Antrags an die TSG Öhringen wird

 

A.    Der Beitrag ermäßigt

1.    Bei Schülern, Auszubildenden und Studenten über 18 Jahre, sofern das Mitglied das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

2.    Bei Rentnern/Frührentnern

3.    Bei Schwebeschädigten und Behinderten

4.    Bei Sozialfällen

5.    Bei FSJlern und Bundesfreiwilligendienstlern

B.    Vom Beitrag freigestellt

1.    Ehrenpräsident

2.    Ehrenmitglieder

 

Der Antrag für das folgende Jahr muss bis 31.12. des alten Jahres gestellt sein und folgende Angaben beinhalten:

1.    Name und vollständige Anschrift des Mitglieds

2.    Grund

3.    Angabe des Jahres, für das der Beitrag ermäßigt werden soll.

Liegt dieser Nachweis zu diesem Zeitpunkt nicht vor, wird bei der nächsten Erhebung der volle Beitrag erhoben.


IX.       Auf Grund eines schriftlichen Antrags können in besonderen Fällen vom Präsidium Beiträge erlassen, ermäßigt oder Teilzahlungen bewilligt werden.


X.       Der Vereinsaustritt ist nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich. Die schriftliche Kündigung muss spätestens bis zum 30. September eines Kalenderjahres eines jeden Jahres auf der Geschäftsstelle vorliegen.


XI.       Jede Änderung der persönlichen Daten und der Bankverbindung sind umgehend dem Verein mitzuteilen.

 

XII.       Die Beitragskonten der TSG Öhringen sind:

Volksbank Hohenlohe, IBAN: DE44620918000102518009, BIC: GENODES1VHL

Sparkasse Hohenlohe, IBAN: DE71622515500000004484, BIC: SOLADES1KUN

 

XIII.       Unsere jährliche Vereinsbeiträge:                                                                        ab 01.01.2023

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre                                                                                   62,- €/Jahr

Studenten und Auszubildende bis 27 Jahre                                                                        62,- €/Jahr

Studenten/Azubi Light Tarif bis 27 Jahre, Bildungsstätte >50 km von Öhringen                   31,- €/Jahr

Erwachsene                                                                                                                   105,- €/Jahr

Ehepaare                                                                                                                       154,- €/Jahr

Familien                                                                                                                         171,- €/Jahr

Behinderte                                                                                                                       55,- €/Jahr

Behinderte-Ehepaare                                                                                                       78,- €/Jahr

Senioren ab 65 Jahre/Passivmitglied (auf Antrag)                                                               73,- €/Jahr

Senioren Ehepaar ab 65 (auf Antrag)                                                                                118,- €/Jahr

Soziale Härtefälle (auf Antrag)                                                                                       halber Beitrag

 

Die Beitragsordnung wurde am 21.11.2013 vom Vereinsrat verabschiedet.

Die Beitragsordnung tritt ab sofort in Kraft.